Tagesgeld & Einlagensicherung: In Deutschland bis 100.000 € abgesichert

Guthaben auf dem Tagesgeldkonto bis 100.000 Euro abgesichert

Guthaben auf dem Tagesgeldkonto ist in Deutschland und der EU sehr gut abgesichert. Bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Kunde greift die gesetzliche Einlagensicherung. Darüber hinaus gibt es in Deutschland zusätzliche Sicherungseinrichtungen für Kundeneinlagen.

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TAGESGELD IST GESETZLICH ABGESICHERT

Bei Tagesgeld handelt es sich um eine sehr sichere Anlageform, was sie zu einem zentralen Baustein jeder Geldanlage macht. Grund hierfür ist die gesetzliche Einlagensicherung. - Quelle: Shutterstock.com

Ein Tagesgeldkonto ist eine sehr sichere Form der Geldanlage. Anders als etwa bei Aktien-Investments besteht keine Gefahr, dass die Einlagen verloren gehen. Zudem besteht innerhalb der Europäischen Union eine gesetzlich garantierte Absicherung von Sparvermögen bis 100.000 Euro. Die Grundlage hierfür stellen die EU-Richtlinien 2009/14/EG und 2014/49/EU dar, die alle europäischen Mitgliedstaaten umsetzen müssen. Seit Einführung der Regelung zur Einlagensicherung in der Europäischen Union im Jahr 1994 haben Sparer kein Geld mehr bis zu der Grenze von 100.000 Euro verloren.

Der Betrag von 100.000 Euro gilt pro Person und Bank. Das heißt, es bringt Anlegern keinen Vorteil, mehrere Konten bei der gleichen Bank zu eröffnen, da sich die Einlagensicherung nicht auf die Konten, sondern auf die Personen bezieht.

WICHTIG: Wenn Sie eine höhere Anlagesumme zurücklegen wollen, ist es empfehlenswert, das Geld auf mehrere Konten zu verteilen – so erreichen Sie die vollständige Absicherung Ihres Guthabens.

WEITERE EINLAGENSICHERUNGSSYSTEME IN DEUTSCHLAND

Neben der gesetzlichen Sicherung bis 100.000 Euro bieten Banken teilweise eine Sicherung von deutlich höheren Summen an. In Deutschland gibt es vier Einlagensicherungssysteme:

  • die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)
  • die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (EdÖ)
  • die Institutssicherungssysteme der Sparkassen-Finanzgruppe
  • die Institutssicherungssysteme des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.

Zusätzliche Absicherung erfolgt in Deutschland über die freiwilligen Einlagensicherungssysteme der privaten Banken (Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V., BdB) und der öffentlichen Banken (Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB).

TOP: Alle Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, ihren Kunden mitzuteilen, welcher Sicherungseinrichtung sie angehören.

FÜR WEN DIE EINLAGENSICHERUNG GILT

Die gesetzliche Einlagensicherung gilt für alle Spareinlagen wie Festgeld-, Tagesgeld und Guthaben auf Girokonten. Auch Sparbücher und Sparbriefe unterliegen den Einlagensicherungssystemen. Privatanleger und Unternehmen sind so vor dem Verlust ihrer Guthaben geschützt (bis zur Grenze von 100.000 Euro).

EINLAGENSICHERUNG BEI GEMEINSCHAFTSKONTEN

Die gesetzliche Einlagensicherung bezieht sich auf den einzelnen Anleger, daher hat jeder Kontoinhaber einen separaten Entschädigungsanspruch. Sind zwei Kontoinhaber vorhanden, etwa bei Eheleuten, verdoppelt sich die Summe der Einlagensicherung auf 200.000 Euro. Demnach macht es keinen Unterschied, ob ein Paar ein Gemeinschaftskonto oder zwei Einzelkonten führt. Auch die Institutssicherung betrifft gleichermaßen die Gemeinschaftskonten.

EINLAGENSICHERUNG IN EUROPA

Im Jahr 2015 wurde die Entschädigung von Bankkunden im EU-Ausland deutlich vereinfacht. Bei der Insolvenz einer Bank müssen sich Anleger seitdem nicht mehr mit der Entschädigungseinrichtung des jeweiligen Landes auseinandersetzen. Die Entschädigung läuft automatisch über das deutsche Einlagensicherungssystem.

Wenn Sie Ihr Geld auf einem Tagesgeldkonto einer ausländischen Bank parken wollen, sollten Sie dennoch die Bonität des Herkunftslandes der Bank berücksichtigen: Viele europäische Staaten haben sehr gute Landesratings. Je besser die Bonität des Landes, desto weniger wahrscheinlich ist ein Ausfall der Bank, bei dem Ihre Einlagen in Gefahr geraten könnten. Zudem werden Ihre Anlagen in Euro geführt, es gibt also keine Verluste durch Währungsumrechnung.

TAGESGELD IN FREMDWÄHRUNG

Nicht jedes europäische Land nutzt den Euro als Landeswährung. Ihre Einlagen auf dem Tagesgeldkonto sind trotzdem geschützt: Tagesgelder sind innerhalb der EU auch in Ländern, die nicht den Euro als Landeswährung haben, durch die europäische Einlagensicherung abgesichert. Statt der Sicherungsgrenze von 100.000 Euro gilt in diesem Fall ein entsprechender Wert in der jeweiligen Fremdwährung.

ABER: Dieser Wert ist abhängig vom aktuellen Wechselkurs der Fremdwährung und kann Schwankungen unterworfen sein.

EINLAGENSICHERUNG IN NICHT-EU-LÄNDERN

Bei Angeboten von Banken außerhalb der EU ist die Situation eine andere: Wenn diese Institute keine europäische Tochtergesellschaft oder eine Zweigstelle in einem EU-Staat haben, können sie sich keinem der hiesigen Einlagensicherungsfonds anschließen. Dadurch ist das Risiko für die Kundeneinlagen bei solchen Instituten ungleich höher. Zudem können schwankende Wechselkurse hier im schlimmsten Fall zu einer negativen Rendite des Tagesgeldes führen. Neben den gesetzlichen Regelungen gilt es auch die Bonität der Länder zu beachten.

KURZE GESCHICHTE DER EINLAGENSICHERUNG

Bis zum 30. Juni 2009 betrug die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland 20.000 Euro, bis zum 30. Dezember 2010 lag der Entschädigungswert bei 50.000 Euro. In jedem EU-Land galten andere Absicherungen für Bankkunden.

Seit dem 01. Januar 2011 liegt die Grenze der gesetzlichen Einlagensicherung innerhalb der EU einheitlich bei 100.000 Euro.

Zum 19. November 2014 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Richtlinie für Einlagensicherungssysteme verabschiedet. Daraus ergeben sich für Bankkunden folgende Verbesserungen:

  • Künftig müssen alle Banken einem Einlagensicherungssystem angehören, das bis zu 100.000 Euro je Kunde und Bank vollständig schützt
  • Seit 2016 wird im Entschädigungsfall das Guthaben innerhalb von 7-10 Werktagen ausgezahlt (zuvor 20 Tage)
  • Rückzahlungen werden einfacher und unbürokratischer
  • Für „schutzbedürftige Spareinlagen“, etwa aus dem Verkauf einer Privatimmobilie, gilt für 6 Monate eine Absicherung von 500.000 Euro
  • Ansprüche auf Entschädigung bestehen künftig für 10 anstatt 5 Jahre

BANKENUNION IN DER EU GEPLANT

Im Rahmen der Initiative hin zu einer Bankenunion hat die Europäische Zentralbank (EZB) die europäische Bankenaufsicht übernommen, um dafür zu sorgen, dass staatliche Interventionen zur Rettung des Bankensystems künftig weniger nötig sein werden. Spätestens im Jahr 2024 müssen die verfügbaren Finanzmittel des jeweiligen Einlagensicherungsfonds mindestens 0,8 % der gedeckten Einlagen entsprechen. Geldanlagen im europäischen Ausland werden für Tages- und Festgeldanleger künftig also noch sicherer.

DIE BANK IST ZAHLUNGSUNFÄHIG - WAS PASSIERT JETZT?

Im Schadensfall ist die jeweilige Einlagensicherung eines Landes verpflichtet, die Auszahlung des Guthabens binnen maximal 10 Tagen vorzunehmen – bis 2024 wird diese Frist schrittweise auf 7 Tage verkürzt. In einigen Ländern ist dies bereits umgesetzt. Insgesamt kann der Vorgang jedoch einige Wochen dauern, da zunächst festgestellt werden muss, ob tatsächlich ein Fall für die Einlagensicherung vorliegt.

Betroffene müssen die Entschädigung nicht eigenständig beantragen. Das Einlagensicherungssystem übernimmt die Kontaktaufnahme. Eine Darlegung wird nur für Beträge über 100.000 Euro verlangt.

Die erste Voraussetzung für die Entschädigung ist, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) festgestellt hat, dass eine Bank zahlungsunfähig ist. Kunden der Bank werden von der Entschädigungseinrichtung (EdB) über diesen Vorgang informiert. Sie erhalten ein Formular, um die offenen Forderungen gelten zu machen.

Die EdB ist gesetzlich verpflichtet, einen gültigen Anspruch innerhalb von 20 Werktagen zu entschädigen. In Einzelfällen und mit Zustimmung der BaFin kann der Zeitraum auf 30 Tage ausgeweitet werden. Anleger werden im Falle einer Bankeninsolvenz also in der Regel spätestens nach einem Monat entschädigt.

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